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Corona-Updates

Liebe Badria Gäste,

wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es seit Sonntag, den 03.04.2022 aufgrund der aktuellen Beschlüsse keine Corona-Maßnahmen im BADRIA mehr gibt.

Wir empfehlen aber weiterhin, in Bereichen mit hohem Besucheraufkommen (Eingangsbereich und in den Gängen), eine Maske in Eigenverantwortung zu tragen, sowie den Mindestabstand einzuhalten.

 

Hygienekonzept

für das Bade-, Sport- und Freizeitzentrum Badria

Zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes wird vorbehaltlich des Erlassens schärferer Maßnahmen bei erhöhter Belastung des Gesundheitssystems folgendes Hygiene-Rahmenkonzept bekannt gemacht:

    1. Sowohl Gäste als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit COVID-19 assoziierten Symptomen, einer nachgewiesenen Infektion oder einer Quarantäneanordnung dürfen das Badria Gelände nicht betreten. Sollten sich während des Aufenthalts im Badria Symptome entwickeln, ist der Betrieb umgehend zu verlassen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte Personen. Gäste werden über die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften sensibilisiert. Gegenüber Gästen, welche die Vorschriften trotz Aufforderung nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
    2. Es wird empfohlen, auf allen Begegnungsflächen (Ein- u. Ausgangsbereich, den Gängen und dem Föhnbereich) eine FFP-2 Maske zu      tragen.
    3. Für Gäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsspender u.a. in den sanitären Einrichtungen bereitgestellt.
    4. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen sollte möglichst eingehalten werden.
    5. Hust- und Niesetikette einhalten.
    6. Für Beschäftigte gilt ergänzend das „Hygienekonzept Rathaus Wasserburg 8.0“ (siehe Anhang), welches u.a. die Maßnahmen für betriebsbedingte Personenkontakte (Besprechungen, Kundentermine etc.) regelt.
    7. Die Einlassregeln für den Zutritt ins Badria richten sich nach der jeweils aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die aktuellen Regeln werden stets aktuell auf der Homepage badria.de veröffentlicht.
    8. Für die vorhandene gastronomische Einrichtung sind die einschlägigen Vorgaben zur Gastronomie einschließlich der lebensmittelhygienischen Vorgaben bei Wiederaufnahme des Betriebs umzusetzen. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Pächter der Gastronomie.
    9. Die Wirkung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes wird regelmäßig auf Inhalt und Funktionalität überprüft und bei Bedarf angepasst.

IHR BADRIA WASSERBURG


Angesichts der aktuellen undurchsichtigen Lage behalten wir uns vor, die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen kurzfristig zu
ändern. Diese werden stets auf unserer Website und auf den Sozialen Medien aktualisiert.